So wie ich gelebt habe,
möchte ich auch gehen.

Persönliche Wünsche und Vorstellungen.

Bestattungshaus Frank | Vorsorgeberatung

Wie gestalte ich meine Lebensfeier?

Zu Lebzeiten über die eigene Bestattung nachzudenken, ist für uns Menschen keine leichte Aufgabe, denn es erinnert uns daran, dass auch unser eigenes Leben hier auf Erden begrenzt ist. Um herauszufinden, was zu einem passt, ist der erste Schritt, sich intensiv mit sich selbst auseinanderzusetzen.

Im persönlichen Vorsorgegespräch können viele offene Fragen beantwortet und Deine Wünsche festgehalten werden. Einmal durchdacht und ausgesprochen, kann man das Thema mit einem guten Gefühl „beiseitelegen“. Auch für die Hinterbliebenen ist es eine große Entlastung, wenn sie zum gegebenen Zeitpunkt auf Deine genauen Wünsche und Vorstellungen zurückgreifen können, denn diese geben halt.

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Wie kann ich für mich vorsorgen?

Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich betrachtet die Willenserklärung eines Menschen in Bezug auf seine eigene Bestattung.
Generell besteht die Möglichkeit, diese handschriftlich zu verfassen, doch auch Vorlagen können ausgedruckt und ausgefüllt werden. In jedem Fall muss die Verfügung datiert und unterschrieben werden. Es empfiehlt sich, das Dokument notariell beglaubigen zu lassen, damit nach dem Tod keinerlei Zweifel an der Echtheit der Verfügung aufkommen können.
Zur Info, eine Bestattungsverfügung ist keine Police, keine Versicherung und kein Vertrag, der den finanziellen Aspekt einer Bestattung regelt.

Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge bedeutet in aller erster Linie eine große Entlastung für Dich selbst.
Die Bestattungswünsche legen wir vertraglich fest. Sie werden von uns genauso umgesetzt – auch wenn Angehörige sich nicht kümmern können oder Wünsche äußern, die eventuell nicht zu Deinen Vorstellungen passen sollten. Gut zu wissen, Du selbst kannst die Vertragsinhalte jederzeit anpassen lassen.

Finanzielle Bestattungsvorsorge – Das Ersparte für die eigene Beerdigung absichern

Zur Vorsorge gehört selbstverständlich auch die Finanzierung der Beerdigung. Das gute alte Sparbuch ist in diesem Fall keine besonders sichere Geldanlage. Müssten eines Tages Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, werden zunächst erstmal alle Deine Ersparnisse bis auf ein festgeschriebenes Schonvermögen dazu eingesetzt.
Durch den Bestattungsvorsorgevertrag besteht jedoch die Möglichkeit, das Geld für die eigene Beerdigung zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen zu behalten.
Wir beraten Dich gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten und finden gemeinsam Deine optimale Bestattungsvorsorgeregelung.

Erbrecht / Testament

Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Anspruch auf Dein Erbe haben in erster Linie Deine eigenen Kinder und Enkelkinder. Im Weiteren z. B. die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Wenn Du eine individuelle Verteilung deiner Hinterlassenschaft regeln möchtest, empfiehlt es sich, ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, sowie Ort und Datum enthalten. Das Hinzuziehen eines Notars ist zwar mit Gebühren verbunden, kann jedoch spätere Unklarheiten und eventuelle Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.

Für erste Informationen und Fragen rund um das Erbe kannst Du auch die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz besuchen.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine bedeutende Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Sie wird angewandt, wenn Du aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage bist, eigene Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung zu kommunizieren. Es wird sichergestellt, welche Therapien im Krankheitsfall angewendet werden sollen. Außerdem kannst Du auch festhalten, welche Maßnahmen Du nicht wünschst. Die Ärzte sind an diesen Vertrag gebunden und müssen ihre Behandlung entsprechend umsetzen. Grundsätzlich empfiehlt sich die Schriftform mit regelmäßiger Aktualisierung auch durch Datum und Unterschrift. Der Aufbewahrungsort der Unterlagen sollte Deinen Angehörigen bekannt sein.

Bitte spreche über weitere Details mit Deinem Rechtsanwalt.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bekommst Du alle Informationen zu diesem Thema: