Freie Bestatterwahl
Unser Leitfaden für Hinterbliebene und Vorsorgende
Der Verlust eines geliebten Menschen gehört zu den wohl schwersten Momenten im Leben. Inmitten der Trauer müssen plötzlich Entscheidungen getroffen werden, welche eine weitreichende Bedeutung haben – darunter die Wahl des Bestatters.
Was viele nicht wissen: In Deutschland kannst Du den Bestatter Deines Vertrauens frei auswählen, denn Du hast das Recht, das Bestattungsunternehmen Deiner Wahl zu beauftragen. Diese freie Wahl gibt Dir die Möglichkeit, jemanden zu finden, der Deinen persönlichen Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht.
Im folgenden Beitrag erfährst Du, was die freie Bestatterwahl bedeutet, worauf Du bei der Auswahl achten solltest und wie Du im Vorfeld schon für den Ernstfall vorsorgen kannst.
Es ist Deine Entscheidung
Die freie Bestatterwahl bedeutet, dass Du und Deine Angehörigen unabhängig vom Sterbeort, der Todesumstände, der gewünschten Bestattungsart und dem Beisetzungsort deinen Wegbegleiter frei bestimmen darfst. Weder das Krankenhaus noch das Pflegepersonal oder andere Institutionen dürfen Dir vorschreiben, wen Du beauftragst. Ebenso bist Du nicht verpflichtet, einen lokalen Bestatter zu wählen. Du kannst dich deutschlandweit an jedes Bestattungsunternehmen wenden.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme, gibt es im Bestattungsgewerbe kein Monopol eines bestimmten Bestatters in einer bestimmten Region. Einige Kommunen haben die sog. „hoheitlichen Aufgaben“, d.h. Grabmachertätigkeiten, Ablassen des Sarges/Urne, Betreiben der Trauerhallen auf ihren Friedhöfen an eine bestimmte Bestattungsfirma übertragen.
Dies bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass dieselbe Firma deshalb automatisch auch den Auftrag für die Organisation und Durchführung der Bestattung bekommen muss.
Es kann vorkommen, dass Pflegeheime oder Krankenhäuser Listen mit Bestattern empfehlen. Diese Empfehlungen sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung. Du hast jederzeit die Möglichkeit, eine eigene Wahl zu treffen. Manchmal geht alles zu schnell und man ist mit dem Kopf situationsbedingt nicht bei der Sache. Dann sind Bestatter, die voreilig aktiv wurden, auch verpflichtet, die verstorbene Person an einen Kollegen zu übergeben, wenn dies der Wunsch der Hinterbliebenen ist.
So etwas wie „Hausbestatter“ oder „Vertragsbestatter“ gibt es nicht – in ganz Deutschland herrscht die FREIE BESTATTERWAHL.